AGB

  

AGB für Kochkurse und Ticketing

Übersicht über die Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand: 18.07.2025

1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Angebot und Vertragsschluss
4. Rückgaberecht für Verbraucher
5. Preise, Mindestbestellwert und Versandkosten
6. Lieferung
7. Zahlung
8. Stornierung
9. Eigentumsvorbehalt
10. Geschenkgutscheine
11. Buchung von Räumlichkeiten
12. Mängelansprüche
13. Salvatorische Klausel
14. Gerichtsstand
 
Übersicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 
1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen der Scheck-in Kochfabrik, ein Zeichen der Scheck, In-Einkaufs-Center Achern GmbH an Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
 
2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit der: Scheck, In-Einkaufs-Center Achern GmbH, Fautenbacher Str. 25, 77855 Achern, Amtsgericht Mannheim, Handelsregister HRB 220644. Sie erreichen uns für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 8:00h bis 16:00h unter der Telefonnummer 07841 62 87 50 sowie per E-Mail unter info@scheck-in-kochfabrik.de.
  
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten.
3.2 Durch Anklicken des Kostenpflichtig-bestellen-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Sie erhalten unmittelbar nach der Onlinebestellung eine Bestellbestätigung und Ihr(e) Ticket(s) per E-Mail. Der Kaufvertrag kommt bei Zahlung dzrcg Kreditkarte oder Klarna durch die Lieferung der bestellten Ware zustande.
3.3 Wir schließen Verträge nur mit volljährigen Verbrauchern. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, sind wir zum Rücktritt berechtigt.

4. Widerrufsrecht
 
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns 
 
Scheck, In-Einkaufscenter Achern GmbH
Kennwort: Scheck in Kochfabrik
Fautenbacherstr.25
77855 Achern
 
Telefon: 07841 62 87 50
Telefax: 07841 6287 59
 
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 
 
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
 
Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 
 
Klicken Sie hier für den Download des Muster-Widerrufsformular als Word-Datei
 
 
 
 
5. Preise, Versandkosten
5.1 Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
5.2 Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir Verkaufs- und Systemgebühren in Höhe von 0,59 EUR fest sowie 1,5% des jeweiligen Ticketpreises. Alle Kosten werden Ihnen auf Ihrem Ticket sowie im Warenkorbsystem angezeigt und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.
5.3 Bei Gutscheinkauf fallen die eventuellen Kosten für den Versand in Höhe von 4,30 EUR (Standardversand) oder 15,10 EUR (Expressversand) an.
 
6. Lieferung 
6.1 Die Lieferung erfolgt ausschließlich online per E-Mail und Download. Die Lieferung der Gutscheine erfolgt innerhalb Deutschlands mit DHL.
6.2 Bestellungen von Eintrittskarten werden umgehend online ausgeliefert.
6.3 Bestellungen von Gutscheinen werden umgehend bearbeitet und in der Regel am folgenden Werktag versendet.
6.4 Wir versuchen, die Gutscheine in einer Lieferung abzuschicken. Sollte dies einmal aus zwingenden technischen Gründen nicht möglich sein, sind wir, wenn Ihnen dies zumutbar ist, zu Teillieferungen berechtigt, werden Ihnen aber selbstverständlich keine zusätzlichen Versandkosten berechnen.
 
7. Zahlung

7.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Kreditkarte oder Klarna, auf Apple-Geräten auch per Apple Pay.
7.2 Bei Zahlungsart Kreditkarte und Klarna wird Ihnen der zu zahlende Betrag sofort online abgebucht.
 
8. Stornierung
8.1 Eine Stornierung kann durch den Gast bis 4 Wochen vor Termin kostenfrei direkt im Ticketsystem ausgeführt werden.
8.2 Im Fall der fristgerechten Stornierung erfolgt die Rückerstattung (Ticketpreis exklusive Gebühren) auf das verwendete Zahlungsmittel.
 
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Zahlungsansprüche bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

10. Geschenkgutscheine
Geschenkgutscheine können eingelöst werden bis zum Ablauf des 3. Kalenderjahres, das auf den Erwerb folgt. Danach sind wir zu einer Einlösung nicht mehr verpflichtet.

11. Buchung von Räumlichkeiten
Die Buchung von Räumlichkeiten erfolgt vorbehaltlich einer tatsächlichen Verfügbarkeit im von Ihnen gewünschten Zeitpunkt. Sollte wider Erwarten im zugesagten Zeitpunkt eine Verfügbarkeit nicht gegeben sein, sind wir ohne weiteres zum Rücktritt berechtigt. Ansprüche aus diesem Rücktritt, gleich welcher Art, stehen Ihnen nicht zu.

12. Mängelansprüche
Ihnen stehen grundsätzlich die gesetzlichen Mängelansprüche zu, bei der Geltendmachung von Schadensersatz jedoch mit folgender Einschränkung: Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen der Haftung nach Produkthaftungsgesetz und bei der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein von Eigenschaften sowie bei Schäden an Körper und Gesundheit von Menschen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Für entgangenen Gewinn wird kein Ersatz geleistet. Mängelansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist von 24 Monaten.
Bei Bestellungen durch Unternehmer gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB und eine Verjährung von 12 Monaten, beginnend mit der Ablieferung der Sache.
Die Beseitigung von Mängeln oder die Lieferung eines fehlerfreien Ersatzstückes ("Nacherfüllung") erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und führt nicht zum Neubeginn der Verjährung. Bei Mängeln der bestellten Ware zusätzlich entstehende Kosten insbesondere für Transport, Arbeit und Material werden von uns getragen, es sei denn, dass sich bei der Prüfung von behaupteten Mängeln herausstellt, dass kein Anspruch wegen Mängeln besteht. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die durch die Prüfung veranlassten Kosten zu ersetzen.
Eine selbständige Garantie für bestimmte Beschaffenheiten der verkauften Waren liegt nicht in den auf der Internet-Seite vorhandenen Angaben über die Waren. Sie wird auch sonst von uns nicht übernommen.
 
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
 
14.Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Gerichtsstand unseres Geschäftssitzes vereinbart. Beide Vertragsparteien  behalten sich das Recht vor, die jeweils andere Partei an deren allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  

AGB für in der Kochfabrik beauftragte Veranstaltungs- und Bewirtungsleistungen

A. Allgemeines
  1. Für alle in der Scheck-In Kochfabrik beauftragten Veranstaltungs- und Bewirtungsleistungen gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Scheck-In Kochfabrik zugelassen wird, trifft die Scheck, In - Einkaufs - Center Achern GmbH.
  3. Die mietweise Überlassung der Veranstaltungsräume bedarf des schriftlichen Vertrages.
  4. Aus einer mündlich oder schriftlich beantragten Terminorientierung kann kein Rechtsanspruch auf den späteren Abschluss eines Mietvertrages abgeleitet werden. Erst ein beidseitig unterschriebener Mietvertrag bindet den Mieter (Veranstalter) und die Scheck, In - Einkaufs - Center Achern GmbH (Betreiber).
  5. Die Schließzeit der Scheck-In Kochfabrik beträgt spätestens 03:00 Uhr.
  6. Der Mietvertrag hat nur für die vereinbarte Zeit und die Durchführung der beantragten Veranstaltung(en) Gültigkeit.
  7. Beschädigungen an der Mietsache werden dem Veranstalter nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  8. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass als Ende der Veranstaltung der vereinbarte Zeitpunkt (Mietvertrag) eingehalten wird und die überlassenen Räume innerhalb von 30 Minuten nach Ende der Veranstaltung verlassen werden.
  9. Musikdarbietungen sind mit den im Mietvertrag festgelegten Zeiten zu beenden.
  10. Fenster und Türen sind ab 22 Uhr verschlossen zu halten. Auf den besonderen Schutz der Nachtruhe für die Anwohner ist hierbei zu achten.
  11. Der Veranstalter ist verpflichtet den Anweisungen des anwesenden Serviceleiters Folge zu leisten. Verstöße der Anordnungen können zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung führen.
  12. Jegliche Veränderungen oder Um- und Einbauten an vorhandenen Einrichtungen und Anlagen bedürfen der vorherigen schriftlichen Erlaubnis des Betreibers. Sie gehen zu Lasten des Veranstalters.
  13. Der Veranstalter ist verpflichtet, auf Anordnung des Betreibers, den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wiederherzustellen.
  14. Die Öffnung der Veranstaltungsräume erfolgt laut Absprache.
  15. Die Veranstaltungsräume werden in dem bestehenden, dem Veranstalter bekannten Zustand, überlassen. Sie gelten als ordnungsgemäß übergeben, wenn der Veranstalter Mängel nicht unverzüglich beim Serviceleiter geltend macht.
  16. Während der Veranstaltung eintretende Beschädigungen sind dem Serviceleiter unverzüglich zu melden.
  17. Vom Veranstalter oder in seinem Auftrag von Dritten während der Nutzungsdauer eingebrachte Gegenstände, Aufbauten, Dekorationen und ähnliches sind vom Veranstalter nach Veranstaltungsende, spätestens zu dem unter Punkt 6 genannten Zeitpunkt, restlos zu entfernen und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Bei einem Verstoß können die Gegenstände zu Lasten des Veranstalters kostenpflichtig entfernt werden.
  18. Das Rauchverbot gilt in allen Räumlichkeiten der Scheck-In Kochfabrik. Das Rauchen ist nur an den ausgewiesenen Stellen erlaubt.
  19. Tiere dürfen nicht mit in die Scheck-In Kochfabrik gebracht werden (ausgenommen Blindenhunde).
  20. In den Räumlichkeiten gefundene Gegenstände sind beim anwesenden Personal der Scheck-In Kochfabrik abzugeben.
  21. Entstandene Personen- oder Sachschäden sind dem Serviceleiter umgehend zu melden.
  22. Werbung aller Art darf in den Veranstaltungsräumen und auf den dazugehörigen Parkplätzen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Betreibers betrieben werden.
  23. Heizung und Lüftung richten sich nach dem jeweiligen Bedürfnis. Der Umfang wird vom Betreiber festgelegt und geregelt.
  24. Die Tisch-und Bestuhlungspläne die in der Absprache besprochen werden sind einzuhalten. (Die Aufstellung wird vom Betreiber übernommen). Sonderwünsche außerhalb der Bestuhlungspläne sind mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Die Betischung und Bestuhlung ist mit dem Betreiber abzusprechen. Aufbauten ohne Bestuhlungsplan sind vom Veranstalter aufzustellen; in diesem Fall ist das Entfernen der Tische und Stühle Angelegenheit des Veranstalters und erfolgt unter Anleitung des diensthabenden Serviceleiter. Änderungswünsche müssen mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn abgestimmt werden.
B. Catering
  1. Bei der beauftragten Veranstaltung wird grundsätzlich auch die Bewirtung über den Betreiber gebucht. Ausnahmen werden gesondert schriftlich im Vertrag festgelegt. (z. Bsp. Hochzeitstorte, eigene Weine gegen Korkgeldaufschlag gem. Preisliste)
  2. Für die vom Veranstalter gegenüber dem Betreiber erteilten Auskünfte, wie bspw. die Zahl der Gäste oder spezielle Allergien, trägt ausschließlich der Veranstalter die Verantwortung für deren Richtigkeit.
  3. Bei gebuchten Veranstaltungen ist die Teilnehmerzahl verbindlich, die bis 10 Werktage vor Veranstaltungstermin beim Betreiber gebucht wurde.
  4. Unverträglichkeiten bzw. Allergien im Hinblick auf bestimmte Lebensmittel und/oder Gewürze (auch von Gästen des Veranstalters) sind dem Betreiber rechtzeitig vorab mitzuteilen.
C. Haftung
  1. Der Veranstalter trägt das gesamte Risiko seiner Veranstaltung, einschließlich der Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung sowie etwaige anfallende GEMA-Gebühren.
  2. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, seine Gäste oder sonstige Dritte im Sinne von § 278 und § 831 BGB im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu vertreten sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen.
  3. Der Veranstalter stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, frei, soweit diese von ihm, seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder von seinen Gästen bzw. Besuchern zu vertreten sind. Diese Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf eventuelle behördliche Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten (z.B. wegen Ruhestörung, Überschreitung von zulässigen Besucherzahlen, Versperrung von Rettungswegen) die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen den Betreiber verhängt werden können.
  4. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Betreibers auf Schadensersatz für anfängliche Mängel der überlassenen Fläche gem. § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Eine Minderung der Miete wegen Mängeln kommt nur in Betracht, wenn der Betreiber die Minderungsabsicht währen der Dauer der Überlassung angezeigt worden ist.
  5. Der Betreiber schließt gegenüber dem Veranstalter jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seitens des Betreibers oder eingesetzter Erfüllungsgehilfen beruht. Eine Haftung für den Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bleibt hiervon unberührt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Veranstalter vertrauen darf.
D. Absage und Rücktritt
  1. Führt der Veranstalter aus einem von dem Betreiber nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht durch, hat der Betreiber die Wahl gegenüber dem Veranstalter statt eines konkret berechneten Schadensersatzanspruchs eine Pauschale geltend zu machen. Der Veranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, nachstehende Pauschale, bezogen auf die vereinbarte Miete zu leisten; bei Absage der Veranstaltung:
    - Ab neun Monate vor der Veranstaltung 50 %
    - Ab sechs Monate vor der Veranstaltung 75%
    - Ab drei Wochen vor der Veranstaltung 100%
  2. Sofern der Veranstalter zu seiner Veranstaltung auch eine Bewirtung gebucht hat, gelten zusätzlich zu Ziff. 33 nachfolgende Pauschalen:
    - Ab sechs Monate vor der Veranstaltung 25% des vereinbarten Menüpreises.
    - Ab drei Monate vor der Veranstaltung 50% des vereinbarten Menüpreises.
    - Ab vier Wochen vor der Veranstaltung 75% des vereinbarten Menüpreises.
    - Danach 100% des gemeinsamen Menüpreises.
  3. Sofern der Veranstalter seine Veranstaltung aus wichtigem Grund verschieben muss, berechnen wir als Anzahlung auf den neuen Termin 25 % des gesamt gebuchten Menüpreises zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i. H. v. 750 Euro.
  4. Die jeweils unter Ziff. 33 und 34. genannten Pauschale können kumulativ geltend gemacht werden und gelten entsprechend bei einer teilweisen Absage oder der Verlegung der Veranstaltung. Jede Absage des Veranstalters bedarf der Schriftform.
  5. Dem Betreiber steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag nur bei einem wichtigen Grund zu.
    Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
    1. Durch die geplante Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens des Betreibers oder der Veranstaltungsräume zu befürchten ist.
    2. Fehlen behördlicher Erlaubnisse und Genehmigungen für die Veranstaltung
    3. Verstoß gegen behördliche Auflagen/Genehmigungen
    4. Gegen die Vertragsbestimmungen verstoßen wird.
  6. Macht der Betreiber von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so behält er den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Miete, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Der Veranstalter ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht in dieser Höhe entstanden ist.
  7. Kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt nicht stattfinden, so tragen beide Seiten ihre bis dahin entstandenen Kosten selbst. Ist der Betreiber für den Veranstalter mit Kosten in Vorlage getreten, die vertraglich zu erstatten wären, so ist der Veranstalter in jedem Fall zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet. Der Ausfall oder das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer sowie schlechtes Wetter einschließlich Eis, Schnee und Sturm fällt in keinem Fall unter den Begriff „höhere Gewalt“.
E. Rückgabe der Mietsache
  1. Die Mietsache ist herauszugeben, soweit der Mietvertrag nichts Abweichendes enthält, in der Regel unmittelbar nach Beendigung der im Vertrag genannten Veranstaltung. Hierbei wird festgestellt, ob durch die Benutzung irgendwelche Schäden verursacht worden sind und das Inventar noch vollständig ist. Etwa noch vor der nächstfolgenden Veranstaltung festgestellten Schäden oder Verluste kann der Betreiber geltend machen.
  2. Bei Kündigung aus wichtigem Grund ist der Veranstalter auf Verlangen des Betreibers zur sofortigen Räumung und Herausgabe der Mietsache verpflichtet, sofern ihm die Räume bereits überlassen worden sind.
  3. Kommt der Veranstalter dieser Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe nicht nach, so ist der Betreiber berechtigt, die Räumung und Instandsetzung auf Kosten und Gefahr des Veranstalters durchführen zu lassen.
F. Sonstiges
  1. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest Nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Achern.